AOK Baden-Württemberg – Vertrag über die Durchführung von Rehabilitationssport/neue Forderungsabtretung
Im Vertrag mit der AOK Baden-Württemberg ändert sich zum 01.01.2020 die erforderliche Abtretungserklärung („Anlage 3“). Die neue Abtretungserklärung zusammen mit einem Merkblatt finden Sie hier.
Mit dieser Verfahrensumstellung werden alle bisher gegenüber der AOK Baden-Württemberg erteilten Abtretungserklärungen zum 31.12.2019 unwirksam. Jeder Verein, der seine Rehasportabrechnung ab 01.01.2020 abtritt (z.B. an Optica) wird gebeten, die entsprechende Abtretungserklärung gegenüber der AOK Baden-Württemberg abzugeben. Für die Übermittlung der neuen Abtretungserklärung besteht eine Übergangsfrist bis zum 31.03.2020.
Um eine reibungslose Abrechnung sicherzustellen, wird den Vereinen mit Abrechnungsabtretung empfohlen, eine Zwischenabrechnung zum 31.12.2019 vorzunehmen.
Bitte diese Erklärung direkt an die AOK Baden-Württemberg schicken:
AOK Baden-Württemberg Hauptverwaltung
Fachbereich Rehabilitations- und Pflegemanagement
Referat I.9.1 - Rehabilitation und Teilhabe
Presselstraße 19
70191 Stuttgart
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte ebenfalls direkt an die AOK Baden-Württemberg. Ansprechpartnerin ist hier Frau Sonja Wetzel - sonja.wetzel@bw.aok.de