Rehabilitationssport: Vereinbarung mit der Deutschen Rentenversicherung Bund
Wie wir bereits mitgeteilt haben, befinden wir uns mit der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) auf Bundesebene seit dem 01.01.2020 in einem vertragslosen Zustand.
Die DRV Bund hat nun mitgeteilt, welche Vergütungssätze Vereine abrechnen können, die Versicherte der DRV Bund seit dem 01.01.2020 freiwillig an ihrem jeweiligen Rehasportangebot teilnehmen lassen. Für die Abrechnung 2020 gilt:
- Vom 01.01.2020 - 29.02.2020 können die Vergütungssätze für 2019, gemäß Liste abgerechnet werden (*2 blaue Spalte).
- Ab dem 01.03.2020 sollten die angegebenen Vergütungssätze für 2020 abgerechnet werden (*3 rote Spalte)
Es gilt nach wie vor, dass mit der DRV Bund seit dem 01.01.2020 ein vertragloser Zustand besteht und die nun mitgeteilten Sätze (siehe Kostensatzübersicht) bis auf weiteres gelten.
Wir weisen an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass dieser „vertragslose Zustand“ nur mit der Deutschen Rentenversicherung Bund besteht. Verordnungen über die Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg sind davon NICHT betroffen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Über die weitere Entwicklung werden wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden halten.