Sozialministerium Baden-Württemberg: Corona Hilfspaket für Vereine  / Anträge ab sofort möglich

Baden-Württemberg unterstützt gemeinnützige Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen aus dem Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Soziales und Integration mit rund 15 Millionen Euro. Pro Verein sind Zuschüsse von bis zu 12.000 Euro möglich. Förderanträge können ab sofort gestellt werden

Antragsberechtigt werden also entsprechende Körperschaften aus den Zuständigkeitsbereichen des Ministeriums für Soziales und Integration sein (beispielsweise Nachbarschaftshilfen, Offene Hilfen, Tafelvereine, Selbsthilfevereine, Betreuungsvereine, Mehrgenerationenhäuser, Vereine und freie Träger Kinder- und Jugendarbeit/Träger der freien Jugendhilfen, Familien- und Mütterzentren, Migrantenvereine und -organisationen, Vereine und Organisationen im Bereich der Demokratieförderung, Frauen- und Kinderschutzhäuser, gemeinnützige Träger der Schwangerschaftsberatung, Vereine im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen sowie solche im Bereich der Wohnungslosenhilfe) mit Sitz in Baden-Württemberg, die gemäß § 52 Abgabenordnung als steuerbegünstigt anerkannt sind; insofern grundsätzlich und bei Vorliegen aller Voraussetzungen auch Behinderten- und Rehabilitationssportgruppen als Selbsthilfevereine und dabei jeder eigenständige Verein für sich.

Ab sofort können Anträge zum Corona Hilfspaket von gemeinnützigen Vereinen und zivilgesellschaftlichen Organisationen aus dem Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Soziales und Integration gestellt werden. Den Link zur Antragstellung finden Sie in der beigefügten Pressemitteilung.

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