Newsletterleser
BBS-Sondernewsletter - Corona 19.10.2020
Neue Corona-Verordnung betrifft auch den Sport
Seit heute, 19.10.2020, gilt die neue CoronaVO der Landesregierung Baden-Württemberg. Laut dieser sind Ansammlungen nur noch mit maximal 10 Personen erlaubt.
Da sich die CoronaVO Sport auf eben diese Personenanzahl bezieht, gilt ab sofort auch für Sportgruppen grundsätzlich die Anzahl von 10 Personen. Allerdings gibt es weiterhin Ausnahmen, bei denen die Gruppengröße überschritten werden darf:
1. durch Beibehaltung eines individuellen Standorts oder durch eine entsprechende Platzierung der Trainings- und Übungsgeräte kann der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgängig eingehalten werden.
2. für die Durchführung des Trainings- und Übungsbetriebs ist eine größere Anzahl an Teilnehmern zwingend erforderlich.
Die zuständigen Behörden können darüber hinaus weitere Einschränkungen festlegen. Wir empfehlen den Kontakt zu den lokalen Behörden aufzunehmen.
Impressum
Badischer Behinderten- und Rehabilitationssportverband e.V.
Mühlstraße 68, 76532 Baden-Baden
Tel 07221 396180 bbs@bbsbaden.de
Fax 07221 3961818 www.bbsbaden.de
Redaktion: Holger Kimmig
Präsidentin: Prof. Dr. Anja Hirschmüller
Geschäftsführer: Michael Eisele
Vereinsregister: VR 200707
Zuständig: Amtsgericht Mannheim
Für Fragen oder Anregungen steht Ihnen die BBS-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.
Sofern Sie den Newsletter nicht mehr beziehen möchten, bitten wir um eine kurze Mitteilung an die folgende Mailadresse: bbsnewsletter@bbsbaden.de
Partner und Förderer des Behindertensports in Baden