AOK verlängert corona-bedingte Sonderzahlung

Die AOK Baden-Württemberg verlängert rückwirkend zum 01.07.2021 die Corona-bedingte temporäre Erhöhung der Vergütungssätze bis zum 30.09.2021. Der Zuschlag von 0,25 EUR je durchgeführter Übungseinheit und Teilnehmer/in wird auch von der SVLFG bis zum 30.09.2021 weiter gezahlt. Die aktuellen Vergütungssätze entnehmen Sie bitte der Anlage.

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