Bildungszeitgesetz: BBS weiterhin als Bildungsträger anerkannt
Der Badische Behinderten- und Rehabilitationssportverband e.V. (BBS) ist für weitere drei Jahre als Bildungsträger im Sinne des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg anerkannt. Dies hat das Regierungspräsidium Karlsruhe dem BBS in einem Schreiben vom 26. Juli 2019 bestätigt.
Die Anerkennung berechtigt den BBS, weiterhin Bildungsmaßnahmen nach § 6 des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg (BzG BW) für die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten durchzuführen.