Corona-Krise: Zulassung von "Tele-Rehasport“ als befristete und überbrückende Maßnahme

Die aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus stellen auch für die Durchführung des ärztlich verordneten Rehabilitationssports eine Ausnahmesituation dar. Diese Ausnahmesituation führt dazu, dass in maßgeblichen Bereichen der Gesellschaft auch außergewöhnliche temporäre Maßnahmen ergriffen werden.

Dies ist nun auch im Rehabilitationssport passiert. Aufgrund der Auswirkungen der Coronakrise hat der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), in Abstimmung mit den Verbänden der gesetzlichen Krankenversicherungen auf Bundesebene am 03.04.2020 die Durchführung des ärztlich verordneten Rehabilitationssports als sogenannten „Tele-/Online-Rehasport“ unter bestimmten Bedingungen zur Abrechnung gegenüber den gesetzlichen Krankenversicherungen zugelassen (siehe Anlage).

Damit auch den Landesverbänden und Vereinen im Deutschen Behindertensportverband e.V. (DBS) die Durchführung von „Tele-Rehasport“ während der Coronakrise ermöglicht werden kann, hat der DBS am gestrigen Montag eine ausdrücklich nur für die Zeit der Corona-Krise geltende Ausnahmeregelung zu den Richtlinien des DBS beschlossen.

„Für den DBS ist die Durchführung von Online-Rehabilitationssport ausschließlich aufgrund einer Ausnahme­situation und befristet auf die Dauer der behördlichen Einschränkungen zur Durchführung des ärztlich verordneten Rehabilitationssports denkbar“, stellt Katrin Kunert, Vizepräsidentin des Deutschen Behindertensportverbandes klar. Dieser Einschätzung schließt sich auch BBS vollumfänglich an.

Ab sofort können demnach auch BBS-Mitgliedsvereine, die dies wollen und sich dazu in der Lage sehen, Rehabilitationssport während der COVID-19-Pandemie als „Tele-/Online-Angebot“ weiterführen und dies ab sofort bei der BBS-Geschäftsstelle beantragen. Die erforderlichen Antragsunterlagen werden derzeit vom DBS erstellt und gehen interessierten Vereinen zu, sobald uns diese vorliegen. Ab sofort können Sie uns telefonisch oder per email mitteilen, ob Ihr Verein „Tele-Rehasport“ anbieten möchte. Die notwendigen Antragsformulare lassen wir Ihnen dann baldmöglichst zukommen.

Bitte beachten Sie, dass Sie mit dem "Tele-Rehasport" erst dann beginnen dürfen, wenn Ihnen hierfür die ausdrückliche Anerkennung durch den BBS vorliegt.

Wichtig: Die zeitlich begrenzte Zulassung von „Tele-Rehasport“ erfolgte bisher lediglich für die GKV. Die Rentenversicherungsträger und die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung haben sich hierzu bislang noch nicht geäußert.

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