Rehabilitationssport aktuell
Die DAK informiert:
1. Eine händische Unterschrift auf der Kostenübernahmeerklärung (Muster 56) ist nicht erforderlich ist. Ein elektronischer Stempel „ DAK-Gesundheit“ ist ausreichend.
2. Das Einreichen von Kopien bei der Abrechnung ist nicht mehr erforderlich. Die Originalverordnung und Genehmigung müssen bei der Ersteinreichung der zugehörigen Rechnung mit eingereicht werden. Werden weitere Rechnungen bezogen auf diese Verordnung und Genehmigung und dem entsprechenden Zeitraum eingereicht, so muss vom Leistungserbringer keine Kopie der Verordnung mit eingereicht werden.
Quelle: DBS