Auch nach den neuen Regelungen des Landes Baden-Württemberg bleibt Rehabilitationssport als Teil einer medizinisch notwendigen Behandlung weiterhin erlaubt. Grundlagen unserer Empfehlung vom November 2020, Rehabilitationssport dennoch bis auf Weiteres auszusetzen, waren stets die allgemeinen, für den organisierten Sport geltenden Regelungen sowie unsere gesellschaftlich-soziale Verantwortung zum Schutz der Risikogruppen. Diese Vorgehensweise wurde im Übrigen mit allen Landesverbänden des Deutschen Behindertensportverbandes abgestimmt.
In einem ersten Öffnungsschritt sehen diese Regelungen nun seit vorgestern (8. März) im Freien und in geschlossenen Räumen in Abhängigkeit der jeweiligen 7-Tage-Inzidenz wieder erste Möglichkeiten der Sportausübung vor. Maßgebend sind hier stets die von dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt festgestellten regionalen bzw. lokalen Inzidenzen.